Jugendstrafrecht

Chancen für einen neuen Anfang

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht.
Es richtet sich an Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre), die noch in ihrer persönlichen Entwicklung stehen. Bei Heranwachsenden entscheidet das Gericht also individuell, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.


Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht vorrangig erzieherische Maßnahmen vor. Dazu gehören z. B.:

  • Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden oder Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training,
  • Verwarnungen oder Auflagen, etwa zur Schadenswiedergutmachung,
  • und nur in schwereren Fällen Jugendstrafe, also Freiheitsentzug.


Ziel ist es, eine positive Entwicklung zu fördern und erneutes Fehlverhalten zu verhindern. Vorrang hat die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben.


Typische Delikte im Jugendstrafrecht

Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht sind:

  • Diebstahl oder Betrug
  • Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung
  • Sachbeschädigung oder Graffiti
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis


Die Rolle des Strafverteidigers im Jugendstrafverfahren

Im Jugendstrafrecht kommt es auf eine Verteidigung an, welche die persönliche Situation des Jugendlichen berücksichtigt. Deshalb ist in diesem Bereich eine sensible, erfahrene und individuelle Verteidigung besonders wichtig.

Als Strafverteidiger begleite ich Jugendliche und Eltern durch alle Phasen des Verfahrens: vom ersten Kontakt mit der Polizei über die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht bis zur Nachbetreuung.


Rechtsanwalt Winkler – Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht in Dresden

Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, welche die Zukunftschancen wahrt und neue Wege eröffnet. Ich kläre auf, welche Rechte bestehen sorge dafür, dass die Interessen des Jugendlichen gewahrt bleiben und unterstütze bei der Kommunikation mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe. Gerade im Jugendstrafrecht gilt: Ein faires Verfahren und eine frühzeitige Verteidigung können entscheidend über den weiteren Lebensweg bestimmen.