Verkehrsstrafrecht
Wenn das Fahren zur Straftat wird
Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr, die über einfache Ordnungswidrigkeiten hinausgehen. Während Bußgelder meist mit Punkten oder Fahrverboten enden, drohen im Strafrecht Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und Eintragungen im Führungszeugnis.
Zu den häufigsten Verkehrsstrafsachen gehören:
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
– Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, auch ohne Unfallgeschehen. - Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
– riskantes oder rücksichtsloses Verhalten, das andere gefährdet. - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB, Fahrerflucht)
– das Verlassen der Unfallstelle ohne Feststellung der Personalien. - Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
– das Führen eines Fahrzeugs trotz Entzug oder fehlender Fahrerlaubnis. - Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
– z. B. dichtes Auffahren, Ausbremsen oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Je nach Tatvorwurf kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)angeordnet werden, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.
Verteidigungsstrategien für Verkehrsstrafsachen
Ein Strafverfahren im Verkehrsrecht hat häufig erhebliche Folgen – beruflich wie privat, denn neben Geld- und Freiheitsstrafen steht meist auch der Verlust der Fahrerlaubnis im Raum. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder die Polizei Sie zum Unfallhergang befragen möchte, sollten Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung machen. Schon eine unbedachte Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen. Eine frühzeitige und erfahrene Verteidigung ist daher entscheidend.
Als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht übernehme ich:
- die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft,
- die Akteneinsicht und rechtliche Prüfung,
- sowie die strategische Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte ist dabei der Schlüssel für eine erfolgreiche Verteidigung. Als Strafverteidiger prüfe ich unter anderem:
- ob die Beweismittel (z. B. Atemalkoholtest, Blutprobe, Unfallskizzen) rechtmäßig erhoben wurden,
- ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Tatvorwurf erfüllt sind,
- und ob sich Einstellungsmöglichkeiten oder mildere Sanktionen erreichen lassen.
Rechtsanwalt Winkler – Ihr Strafverteidiger für Verkehrsstrafsachen in Dresden
Ich vertrete Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts, von Alkohol- und Drogendelikten bis hin zu Fahrerflucht und Körperverletzung durch Fahrlässigkeit. Ich setze ich mich dafür ein, dass Ihre Fahrerlaubnis Ihnen wiedererteilt wird.