Alkohol am Steuer – Wann wird es strafbar?
1. Alkohol am Steuer – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Nicht jeder Alkoholverstoß im Straßenverkehr ist automatisch eine Straftat.
Das Gesetz unterscheidet zwischen einer Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) und einer Straftat (§ 316 StGB, § 315c StGB). Die Grenze hängt vor allem von der Blutalkoholkonzentration (BAK) und dem Fahrverhalten ab.
2. Die wichtigsten Promillegrenzen im Überblick
0,0 ‰ | Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). | Ordnungswidrigkeit
Ab 0,3 ‰ | Strafbarkeit möglich, wenn Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Kurven schneiden, Unfall) vorliegen | Straftat nach § 316 StGB
Ab 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit, auch ohne Ausfallerscheinungen | Bußgeld + Fahrverbot
Ab 1,1 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit – immer strafbar (§ 316 StGB) | Straftat
Ab 1,6 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit auch für Radfahrer | Straftat
Obwohl die Ordnungswidrigkeit erst bei 0,5 Promille beginnt, kann also bereits ab 0,3 Promille ein Strafverfahren drohen, wenn Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden!
3. Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?
Die Strafe hängt vom Promillewert, der Gefährdung und der Vorgeschichte ab. Typische Folgen sind:
- Geldstrafe (häufig mehrere Monatsgehälter)
- Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate, oft länger
- Fahrverbot von 1–3 Monaten bei Ordnungswidrigkeit
- 3 Punkte in Flensburg
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei über 1,6 ‰ oder Wiederholungstätern
Bei schweren Fällen oder Gefährdung anderer droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 316 StGB) oder bei Gefährdung (§ 315c StGB) bis zu fünf Jahren.
4. Wann wird der Führerschein entzogen?
Wird jemand wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt, entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Gleichzeitig wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt. Während dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Eine Wiedererteilung ist oft nur nach einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) möglich.
5. Alkoholtest und Blutprobe – Ihre Rechte
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie nicht verpflichtet sind, freiwillig in ein Atemalkoholgerät zu pusten. Nur eine richterlich angeordnete Blutprobe (oder bei Gefahr im Verzug durch Staatsanwalt oder Polizei) ist rechtlich verbindlich (§ 81a StPO).
Wichtig:
- Sie dürfen den Atemalkoholtest verweigern, ohne dass das allein als Schuldeingeständnis gewertet wird.
- Auch hier gilt: Keine Aussagen ohne Anwalt.
6. Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Ein erfahrener Strafverteidiger in Dresden prüft im Verkehrsstrafverfahren:
- ob die Beweismittel ordnungsgemäß erhoben wurden,
- ob der Blutalkoholwert korrekt bestimmt wurde,
- ob Formfehler vorliegen (z. B. bei der Belehrung),
- und ob Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderungen möglich sind.
In vielen Fällen lässt sich erreichen, dass ein Verfahren eingestellt oder die Strafe deutlich reduziert wird.
Wer betroffen ist, sollte keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung machen und sich frühzeitig an einen Strafverteidiger in Dresden wenden.